Die Auswirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf das Handwerk
Runst, P. (2014). Die Auswirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf das Handwerk. Göttinger Handwerkswirtschaftliche Arbeitshefte (Heft 75). Duderstadt: Mecke.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) belastet die Kostenstruktur der meisten Handwerksbetriebe spürbar. Eine Studie des Volkswirtschaftlichen Instituts für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen (ifh) weist nach, dass die EEG-Umlage, die von den Betrieben zur Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien gezahlt werden muss, zu einer kumulierten Belastung der Handwerkswirtschaft von in etwa einer Milliarde Euro führt. Rein statistisch ergäbe sich eine durchschnittliche Mehrbelastung pro Jahr und Unternehmen von ca. 1.750 Euro.
Nur wenige Handwerksbranchen können vom EEG profitieren, belegt die ifh-Studie. Insbesondere bei Gewerken, die Dienstleistungen im Energiesektor anbieten, überwiege der Nutzen, weil sie von einer erhöhten Auftragslage profitieren können. Zu ihnen zählen z.B. Elektrotechniker, SHK (Sanitär-Heizung-Klima) -Betriebe, aber auch Luftheizungsbauer oder Dachdecker. Ein Großteil des Handwerks werde die Verteuerung des Stroms hingegen nicht durch steigende Nachfrage kompensieren können.
Unter einer hohen Kostenbelastung haben der Studie zufolge vor allem Lebensmittelhandwerke wie Bäcker, Fleischer und Brauer/Mälzer zu leiden, da sie ihre Produkte mit hohem Energieeinsatz herstellen müssen. Gleiches gilt auch z.B. für Feinwerkmechaniker und Galvaniseure. In seiner Untersuchung weist das ifh Göttingen ferner darauf hin, dass die Ausgleichsregelung für ausgewählte Großunternehmen zu Wettbewerbsverzerrungen führt. So würden z.B. handwerkliche Bäckereien, die diese Ausgleichsregelung nicht in Anspruch nehmen können, gegenüber industriell produzierenden Teiglingsherstellern benachteiligt.