Innovationsförderung für das Handwerk am Beispiel von Niedersachsen
Mertins, V. (2009). Innovationsförderung für das Handwerk am Beispiel von Niedersachsen. Göttinger Handwerkswirtschaftliche Arbeitshefte (Heft 61). Göttingen.
Das Arbeitsheft „Innovationsförderung im Handwerk am Beispiel von Niedersachsen“ beschäftigt sich mit der Fragestellung, inwiefern sich durch das Niedersächsische Innovationsförderprogramm (NIFP) mit seinen zwei Programmteilen (F&E und Handwerk) geförderte Handwerksunternehmen von anderen niedersächsischen Unternehmen unterscheiden. Zu diesem Zweck werden die empirischen Ergebnisse einer schriftlichen Unternehmensbefragung vom Mai/Juni 2007 herangezogen, in deren Rahmen die im Zeitraum von 2004 bis Mai 2007 durch das NIFP geförderten Unternehmen mit einer Vergleichsgruppe von nicht geförderten Unternehmen aus potentiell innovativen Industriezweigen und Gewerken verglichen werden.
Die Bewertung des NIFP durch die geförderten Handwerksunternehmer ist insgesamt sehr gut, wobei insbesondere die Gewährung von Zuschüssen wesentlich zur Attraktivität des Programms beiträgt. Auch werden Antragstellung und Förderablauf von den geförderten Unternehmen sehr positiv bewertet, wobei der Handwerksprogrammteil bei der Bewertung des Förderablaufs besonders gut abschneidet und auch mit einem relativ geringen bürokratischen Aufwand verbunden ist. So ist der Zeitaufwand für die Erstellung des Förderantrags und die Dokumentation der Fördermittelverwendung signifikant niedriger als der entsprechende Zeitaufwand für den F&E-Programmteil.
Für den Erhalt von Fördermitteln spielt im Handwerk die Unternehmensgröße eine Rolle. Größere Unternehmen nehmen den mit einer Bewerbung verbundenen Bewerbungs- und Dokumentationsaufwand eher in Kauf, während kleinere Unternehmen hiervon immer noch abgeschreckt werden. Dieser Aufwand ist nicht nur beträchtlich, sondern stellt sich in der Realität sogar signifikant größer dar, als es nicht geförderte Unternehmer annehmen.
Wie erwartet hat die Innovativität – gemessen als Innovationsintensität und als Anteil der Marktneuheiten am Umsatz – einen großen Einfluss darauf, ob ein Unternehmen Innovationsfördermittel erhält. Dieses Ergebnis weist darauf hin, dass das NIFP primär bereits innovative Unternehmen fördert und kein Programm dafür ist, bislang noch nicht innovativ tätige Unternehmen zur Innovationstätigkeit anzuregen. Die wichtigsten Innovationshemmnisse für niedersächsische Handwerksunternehmen sind Mangel an Kapital und an geeignetem Fachpersonal, Innovationsrisiken und Beschränkungen durch Gesetzgebung/Regulierungen.
Die wichtigsten Informationsquellen, um Anregungen für Innovationen zu erhalten, stellen Messen und Fachtagungen, Vorschläge aus dem eigenen Unternehmen sowie Kunden, Lieferanten und Hausbanken dar. Für geförderte Unternehmen sind die Innovationsberater der Handwerkskammern die mit Abstand wichtigste Informationsquelle, um sich über Wirtschaftsförderung zu informieren. Aber auch die kommunalen Fördereinrichtungen und die vom Land und der NBank bereitgestellten Informationen im Internet und in Broschüren werden von geförderten Unternehmen herangezogen.
Die Nutzung der richtigen Informationsquellen ist entscheidend, um ein für das Unternehmen geeignetes Förderprogramm zu finden. In diesem Zusammenhang ist die große Bedeutung der Innovationsberater der Handwerkskammern herauszustellen. Diese sorgen erfolgreich dafür, dass im Handwerk – im Gegensatz zur Industrie – die generelle Informiertheit des Unternehmers keine Rolle dafür spielt, ob sein Betrieb gefördert wird oder nicht. Die Innovationsberater kompensieren durch ihre Tätigkeit Informationsnachteile, die im Handwerk sonst als ein Selektionskriterium für eine Innovationsförderung wirken würden.
Im Gegensatz zur Industrie stellt eine starke Risikoaversion für den Handwerksunternehmer keine signifikant wirkende Motivation dar, die ihn antreibt, sich um Fördermittel zu bewerben und damit seine Innovationsrisiken zu mindern. Dies könnte darauf hinweisen, dass die Mitnahmeeffekte der Förderung im Handwerk relativ gering sind und die persönliche Risikoreduzierung durch Förderung kein vordringliches Motiv des Unternehmers für eine Bewerbung darstellt.