Auswirkungen der EU-Taxonomie-Verordnung auf das Handwerk (DHI, DBU)

Ansprechpartner

Bearbeitung

Dr. Lukas Meub, Valentin Kissmann, Sandra Chamier-Gliszczynski

Kooperationspartner

Institut für Betriebsführung (itb), Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen, Handwerkskammer Münster, Handwerkskammer Hannover, Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Auftraggeber

Deutsches Handwerksinstitut (DHI), Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Projektlaufzeit

01/2024 - (geplant) 02/2028

Projektziele

© Dillxr/Shutterstock.com
© Dillxr/Shutterstock.com

Um die ambitionierten Klima- und Nachhaltigkeitsziele der EU bis 2050 zu erreichen, setzt die EU-Taxonomie-Verordnung klare Regeln und Klassifikationen für die Beurteilung der Nachhaltigkeit eines Unternehmens fest. Obwohl die EU-Taxonomie-Verordnung nicht direkt auf Handwerksbetriebe abzielt, werden auch diese betroffen sein. Wenn beispielsweise über die Green Asset Ratio (GAR) nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten in das Bankrating einbezogen und damit Finanzierungskonditionen beeinflusst werden, kann das den Zugang zu Finanzierungsmitteln für Betriebe erschweren, die keine belastbaren ESG-Daten nachweisen können.

Zentrales Ziel des Projektes ist es, systematisch kleine und mittlere Handwerksbetriebe dabei zu unterstützen, nachhaltige Finanzierungsentscheidungen zu treffen, regulatorische Vorgaben der EU-Taxonomie umzusetzen und damit umweltrelevante Geschäftsmodelle zu entwickeln. Konkret soll die Betroffenheit des Handwerks insgesamt sowie einzelner Handwerksbereiche durch die EU-Taxonomie-Verordnung bewertet werden. Dabei soll analysiert werden, welche Handwerksbereiche besonders schnell und besonders stark einem Anpassungsdruck ausgesetzt sind und wie sie bisher mit den Herausforderungen umgehen. Außerdem sollen praxisnahe Instrumente entwickelt werden, die Betrieben die Erreichung nachhaltigkeitsorientierter Kriterien erleichtern können.

Zurück (Projekte)